Aus den Nürnberger Nachrichten, 18. Dezember 2007:

Kampf gegen den Zwang

Erlanger Unternehmer kündigt der Berufsgenossenschaft

Ob Industrie- und Handelskammer oder Berufsgenossenschaft: Immer wieder kritisieren Unternehmen, dass sie bei diesen Organisationen zum Beitritt verpflichtet sind. Der Erlanger Unternehmer Wolfhart Grote hat der „Zwangsmitgliedschaft“ den Kampf angesagt.

Von Markus Hack

NÜRNBERG – Wolfhart Grote hat die Nase voll von seiner Berufsgenossenschaft. Viel zu teuer sei die Organisation, ärgert sich der Unternehmer aus Erlangen. Deswegen will er wechseln – zur privaten Alpha-Insurance. Die Versicherung mit Sitz in Kopenhagen biete den 25 Mitarbeitern der infolab GmbH den gleichen Schutz wie die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft – nur 25 Prozent billiger, so der Geschäftsführer der kleinen fränkischen Software-Firma.

Abgesehen vom Geld stört den Unternehmer ganz grundsätzlich die Pflicht, der Berufsgenossenschaft beitreten zu müssen: „Gegen diese Bevormundung wehre ich mich.“. Die Kündigung an die Verwaltungs-BG hat Grote unlängst weggeschickt.

Doch die Genossenschaft lässt ihr Mitglied nicht so einfach ziehen. Zum konkreten Fall gibt sich die Organisation bedeckt. Über Kunden wolle man sich nicht im Detail äußern, so die Sprecherin – und verweist an die deutsche gesetzliche Unfallversicherung.

Der Sprecher des Spitzenverbands der Berufsgenossenschaften, der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, redet Klartext: „Nach deutschem Recht kann ein Unternehmen aus der Berufsgenossenschaft nicht austreten“, erklärt Stefan Boltz. Und das werde auch so bleiben. Der Grund: Bereits mehrmals habe das Bundessozialgericht das öffentlich-rechtliche System in Deutschland bestätigt, so Boltz.

Auch eine Klage gegen das Monopol, die derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt, sieht er ganz entspannt. Denn die europäischen Richter hätten sich in der Vergangenheit bereits für eine solidarisch finanzierte Unfallversicherung ausgesprochen. Vor fünf Jahren hätten sie der vergleichbaren italienischen Unfallversicherung Inail attestiert, dass ihr Monopol mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

Wolfhart Grote von infolab setzt ebenfalls auf den EuGH – allerdings mit umgekehrten Erwartungen. Er hofft, dass die Richter die „bestehende Zwangsversicherung als rechtswidrig“ werten, da sie dem Wettbewerbsrecht entgegenstehe. Dabei ist Grote nicht prinzipiell gegen einen obligatorischen Versicherungsschutz: „Ich bin für eine Versicherungspflicht, aber gegen eine Pflichtversicherung“, stellt er klar – ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht.

Günstiger fahren würden allerdings auch nach einem Systemwandel die wenigsten Unternehmen, meint Stefan Boltz. Der internationale Vergleich zeige, dass private Sicherungssysteme nicht billiger seien.

Zudem drohen vor allem Arbeitnehmern Nachteile, warnt Boltz. So brechen viele Berufskrankheiten erst sehr spät aus. Ist das private Versicherungsunternehmen zwischenzeitlich Pleite gegangen, sei es für den Arbeitnehmer schwierig, die Leistungen einzufordern.Weitere Schwierigkeit: Was passiert mit einem Arbeitnehmer, der sich eine Berufskrankheit bei verschiedenen Unternehmen zugezogen hat?

Widerspruch eingelegt

Unternehmer Grote hat gegen die Ablehnung seiner Austrittserklärung unterdessen Widerspruch eingelegt. Damit bleibt das Verfahren in der Schwebe, bis der EuGH entscheidet.

Bei der Industrie- und Handelskammer ist der Unternehmer indes weiter Mitglied, wenn auch wider Willen. Da sich der IHK-Beitrag nach der Höhe des jeweiligen Firmengewinns orientiert, ist die IHK in Grotes Augen „ein aufgezwungener stiller Teilhaber“. Die Chancen, diesen loszuwerden, tendierten derzeit aber gegen Null, so Grote.


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